Die Vereinigten Staaten von Europa. Entwurf einer Verfassung
Erstdruck: Emil Ludwig. »Die
Vereinigten Staaten von Europa. Entwurf einer Verfassung«. In Das neue Tagebuch 8 (1940), Nr. 3,
S.66–71.
Übersetzungen: Französisch (1940),
Spanisch (1940)
Der Artikel
aus der Zeitschrift Das neue Tagebuch
umfasst einen Entwurf einer Verfassung für Europa. Dieser Entwurf soll dem
Zweck dienen, die Gedanken des Lesers anzuregen. Emil Ludwig verfasste dieses
Werk vor Kriegsende in der Schweiz. Diesen Umstand beantwortet er zu Beginn des
Entwurfs nach der Frage »Kommt dieser Entwurf zu früh?« (S. 66). Er
veröffentlichte ihn zunächst auf Deutsch in der Zeitschrift Das neue Tagebuch, der dann aber eine
Veröffentlichung auf Französisch in Emil Ludwig. La Prusse et l’Europe.
Paris: Gallimard, 1940, S. 47–82, nach sich
zog. Um ein breites Publikum anzusprechen, übersetzte Ludwig den Entwurf nach
eigenen Angaben in mehrere Sprachen. Von diesen sind jedoch nur die deutsche sowie
eine französische und eine spanische Ausgabe bekannt.
Der Text
beinhaltet eine Einleitung, eine Einordnung des Entwurfes und zwei Teile, die
sich mit dem genauen Inhalt der Verfassung beschäftigen. Der erste Teil
beinhaltet die Grundgesetze, die nach Emil Ludwig Bestandteil der Verfassung
sein sollten. In diesem Teil sind 18 Artikel aufgeführt. Dem schließt sich ein
etwas kürzerer zweiter Teil an, der die Organe der Regierung der Vereinigten
Staaten von Europa beschreibt. Dieser Abschnitt beinhaltet die Artikel 19 bis
26. Ludwig selbst erklärt in der Einleitung, dass der Entwurf nur die
wichtigsten Dinge enthält, da dieser für die breite Masse bestimmt sei. Die
Inhalte der Artikel (in gekürzter Form) gliedern sich wie folgt auf:
Art. 1 Die
Vereinigten Staaten umfassen alle Staaten dieses Erdteils bei Friedensschluss
194…, um die Epoche der europäischen Kriege abzuschließen.
Art. 2 Die Länder
müssen aufgrund der Geographie Mitglied werden, behalten aber ihre
Souveränität.
Art. 3 Es gibt
bestimmte geographische Regelungen für die Türkei, England, UdSSR und
Deutschland (Preußen/ Nicht-Preußen). Besiegte und Sieger des Krieges haben die
gleiche Stellung.
Art. 4 Es gibt
europäisch geregelte Grundrechte z.B. Brot, Dach, Meinungsfreiheit.
Art 5 klärt, was
europäisch ist und was nicht. Europäisches wird durch neun Bundesämter
geregelt.
Art. 6 Das
Bürgerrecht ist europäisch geregelt und für beide Geschlechter gleich.
Freiheiten müssen teilweise zum Wohl Europas aufgegeben werden.
Art. 7 Die
Wehrmacht ist europäisch, sodass weitere Kriege verhindert werden. Die
allgemeine Wehrpflicht ist abgeschafft.
Art. 8 Die
auswärtige Politik ist europäisch, nur Konsulate nach innen und außen bleiben
bestehen.
Art. 9 Kolonien
sind europäisch. Ihre Abschaffung muss weltweit geregelt werden. Das Ende der
Kolonialzeit ist jedoch nah.
Art. 10 Zölle und
Rohstoffe werden europäisch geregelt.
Art. 11 Die
Sicherung der Ernährung ist durch einen Wirtschaftsplan europäisch festgelegt.
Art. 12 Der Verkehr
wird europäisch geregelt, z.B. einheitliche Währung, Pässe, Post. Die Banken
und das Wirtschaftswesen bleiben national.
Art. 13 Die
europäischen Länder haben die Aufgabe, Minderheiten (durch Sprache, Kultur
etc.) zu schützen.
Art. 14 Das
Arbeitsamt ist europäisch und Beschlüsse werden von Arbeitgeber und -nehmer
zusammengefasst.
Art.15 Die Hygiene
wird europaweit geregelt. Besonderen Wert legt Ludwig auf die Aufklärung der
Jugendlichen und die Herabsetzung der Geburtenrate. Menschen aus
überbesiedelten Ländern/ Regionen sollen in unterbesiedelte ziehen. Zusätzlich
soll die Abtreibung legalisiert werden.
Art. 16 Erfindungen
müssen europäisch bekannt gemacht werden.
Art. 17 Für die
Erziehung werden europäische Grundsätze festgelegt, um einen Nationalstolz zu
verhindern.
Art. 18 Die
Einhaltung der Grundsätze wird durch besondere Delegierte an europäischen
Schulen und Hochschulen überprüft. Das Verhältnis zwischen den Nationen von
Europa soll geklärt werden. Schulbesuche sind kostenlos und das Gehalt/ Ansehen
der Lehrer soll erhöht werden.
Art. 19 Die
Regierung der Vereinigten Staaten besteht aus sechs Organen und liegt auf einer
beschützten Insel. Einziges Symbol der Vereinigten Staaten ist die Fahne
Europas.
Art. 20 Politische
Entscheidungen treffen der Senat und das Parlament der Vereinigten Nationen.
Art. 21 Der Senat
besteht aus Vertretern der Länder-Regierungen und das Parlament aus Delegierten
der Länder-Parlamente (sie werden nicht hoch bezahlt).
Art. 22 Das dritte
Organ ist der Bundesrat nach dem Vorbild der Schweiz. Dieser bildet sich aus
Wahlen beider Kammern.
Art. 23 Das vierte
Organ ist das Schatzamt. Ausgaben werden in erster Linie für die Wehrmacht
verübt und durch Zölle und hohe Bundessteuern für reiche Leute gedeckt.
Art. 24 Das fünfte
Organ ist das Bundesgericht. Dieses agiert nach dem Vorbild des amerikanischen
Supreme Court und wird von den Kammern gewählt. Seine Entscheidungen sind
unwiderruflich.
Art. 25 Das sechste
Organ ist die Europäische Akademie. Sie setzt sich aus Delegierten der Länder
zusammen und klärt geistige und kulturelle Fragen.
Art. 26 Ein „Fest
Europa“ findet in jedem August in einer kulturreichen Stadt der Vereinigten
Staaten statt.
Eine
Besonderheit des Textes ist, dass Ludwig den Entwurf vor dem Ende des Krieges
verfasst hat. Dies zeigt sich besonders an der Jahreszahl des Friedensschlusses
im 1. Art. »194…«. Des Weiteren lassen sich Bezüge zum Nationalsozialismus
erkennen, da die Artikel viele Rechte umfassen, die zu dieser Zeit in
Deutschland nicht gegeben waren. Ludwig sieht seinen Entwurf als Lösung für das
»deutsch-französische Problem«. Er beginnt ihn mit den Worten »Nein, es ist
nicht utopisch« und weist so darauf hin, dass er den Entwurf eindeutig für
umsetzbar hält. Voraussetzung hierfür sei der Sieg der Alliierten im Zweiten
Weltkrieg. Bereits in seiner Einleitung geht Ludwig davon aus, dass sein
Entwurf auf Gegenstimmen auf Seiten der Nationalisten stoßen wird.
Laura Drauschke,
Annika Hohnhorst