Die Vereinigten Staaten von Europa. Entwurf einer Verfassung

 

 

Erstdruck: Emil Ludwig. »Die Vereinigten Staaten von Europa. Entwurf einer Verfassung«. In Das neue Tagebuch 8 (1940), Nr. 3, S.66–71.

Übersetzungen: Französisch (1940), Spanisch (1940)

 

 

Der Artikel aus der Zeitschrift Das neue Tagebuch umfasst einen Entwurf einer Verfassung für Europa. Dieser Entwurf soll dem Zweck dienen, die Gedanken des Lesers anzuregen. Emil Ludwig verfasste dieses Werk vor Kriegsende in der Schweiz. Diesen Umstand beantwortet er zu Beginn des Entwurfs nach der Frage »Kommt dieser Entwurf zu früh?« (S. 66). Er veröffentlichte ihn zunächst auf Deutsch in der Zeitschrift Das neue Tagebuch, der dann aber eine Veröffentlichung auf Französisch in Emil Ludwig. La Prusse et l’Europe. Paris: Gallimard, 1940, S. 47–82, nach sich zog. Um ein breites Publikum anzusprechen, übersetzte Ludwig den Entwurf nach eigenen Angaben in mehrere Sprachen. Von diesen sind jedoch nur die deutsche sowie eine französische und eine spanische Ausgabe bekannt. 

Der Text beinhaltet eine Einleitung, eine Einordnung des Entwurfes und zwei Teile, die sich mit dem genauen Inhalt der Verfassung beschäftigen. Der erste Teil beinhaltet die Grundgesetze, die nach Emil Ludwig Bestandteil der Verfassung sein sollten. In diesem Teil sind 18 Artikel aufgeführt. Dem schließt sich ein etwas kürzerer zweiter Teil an, der die Organe der Regierung der Vereinigten Staaten von Europa beschreibt. Dieser Abschnitt beinhaltet die Artikel 19 bis 26. Ludwig selbst erklärt in der Einleitung, dass der Entwurf nur die wichtigsten Dinge enthält, da dieser für die breite Masse bestimmt sei. Die Inhalte der Artikel (in gekürzter Form) gliedern sich wie folgt auf:

 

Art. 1 Die Vereinigten Staaten umfassen alle Staaten dieses Erdteils bei Friedensschluss 194…, um die Epoche der europäischen Kriege abzuschließen.

Art. 2 Die Länder müssen aufgrund der Geographie Mitglied werden, behalten aber ihre Souveränität.

Art. 3 Es gibt bestimmte geographische Regelungen für die Türkei, England, UdSSR und Deutschland (Preußen/ Nicht-Preußen). Besiegte und Sieger des Krieges haben die gleiche Stellung.

Art. 4 Es gibt europäisch geregelte Grundrechte z.B. Brot, Dach, Meinungsfreiheit.

Art 5 klärt, was europäisch ist und was nicht. Europäisches wird durch neun Bundesämter geregelt.

Art. 6 Das Bürgerrecht ist europäisch geregelt und für beide Geschlechter gleich. Freiheiten müssen teilweise zum Wohl Europas aufgegeben werden.

Art. 7 Die Wehrmacht ist europäisch, sodass weitere Kriege verhindert werden. Die allgemeine Wehrpflicht ist abgeschafft.

Art. 8 Die auswärtige Politik ist europäisch, nur Konsulate nach innen und außen bleiben bestehen.

Art. 9 Kolonien sind europäisch. Ihre Abschaffung muss weltweit geregelt werden. Das Ende der Kolonialzeit ist jedoch nah.

Art. 10 Zölle und Rohstoffe werden europäisch geregelt.

Art. 11 Die Sicherung der Ernährung ist durch einen Wirtschaftsplan europäisch festgelegt.

Art. 12 Der Verkehr wird europäisch geregelt, z.B. einheitliche Währung, Pässe, Post. Die Banken und das Wirtschaftswesen bleiben national.

Art. 13 Die europäischen Länder haben die Aufgabe, Minderheiten (durch Sprache, Kultur etc.) zu schützen.

Art. 14 Das Arbeitsamt ist europäisch und Beschlüsse werden von Arbeitgeber und -nehmer zusammengefasst.

Art.15 Die Hygiene wird europaweit geregelt. Besonderen Wert legt Ludwig auf die Aufklärung der Jugendlichen und die Herabsetzung der Geburtenrate. Menschen aus überbesiedelten Ländern/ Regionen sollen in unterbesiedelte ziehen. Zusätzlich soll die Abtreibung legalisiert werden.

Art. 16 Erfindungen müssen europäisch bekannt gemacht werden.

Art. 17 Für die Erziehung werden europäische Grundsätze festgelegt, um einen Nationalstolz zu verhindern.

Art. 18 Die Einhaltung der Grundsätze wird durch besondere Delegierte an europäischen Schulen und Hochschulen überprüft. Das Verhältnis zwischen den Nationen von Europa soll geklärt werden. Schulbesuche sind kostenlos und das Gehalt/ Ansehen der Lehrer soll erhöht werden.

Art. 19 Die Regierung der Vereinigten Staaten besteht aus sechs Organen und liegt auf einer beschützten Insel. Einziges Symbol der Vereinigten Staaten ist die Fahne Europas.

Art. 20 Politische Entscheidungen treffen der Senat und das Parlament der Vereinigten Nationen.

Art. 21 Der Senat besteht aus Vertretern der Länder-Regierungen und das Parlament aus Delegierten der Länder-Parlamente (sie werden nicht hoch bezahlt).

Art. 22 Das dritte Organ ist der Bundesrat nach dem Vorbild der Schweiz. Dieser bildet sich aus Wahlen beider Kammern.

Art. 23 Das vierte Organ ist das Schatzamt. Ausgaben werden in erster Linie für die Wehrmacht verübt und durch Zölle und hohe Bundessteuern für reiche Leute gedeckt.

Art. 24 Das fünfte Organ ist das Bundesgericht. Dieses agiert nach dem Vorbild des amerikanischen Supreme Court und wird von den Kammern gewählt. Seine Entscheidungen sind unwiderruflich.

Art. 25 Das sechste Organ ist die Europäische Akademie. Sie setzt sich aus Delegierten der Länder zusammen und klärt geistige und kulturelle Fragen.

Art. 26 Ein „Fest Europa“ findet in jedem August in einer kulturreichen Stadt der Vereinigten Staaten statt.

 

Eine Besonderheit des Textes ist, dass Ludwig den Entwurf vor dem Ende des Krieges verfasst hat. Dies zeigt sich besonders an der Jahreszahl des Friedensschlusses im 1. Art. »194…«. Des Weiteren lassen sich Bezüge zum Nationalsozialismus erkennen, da die Artikel viele Rechte umfassen, die zu dieser Zeit in Deutschland nicht gegeben waren. Ludwig sieht seinen Entwurf als Lösung für das »deutsch-französische Problem«. Er beginnt ihn mit den Worten »Nein, es ist nicht utopisch« und weist so darauf hin, dass er den Entwurf eindeutig für umsetzbar hält. Voraussetzung hierfür sei der Sieg der Alliierten im Zweiten Weltkrieg. Bereits in seiner Einleitung geht Ludwig davon aus, dass sein Entwurf auf Gegenstimmen auf Seiten der Nationalisten stoßen wird.

 

Laura Drauschke, Annika Hohnhorst